Auf den nachfolgenden Zeilen sind alle relevanten Informationen zur potenziellen Übernahme von Kosten für die Aus- und Fortbildung der betrieblich Ersthelfenden Kurse aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Dokumente, wie beispielsweise das Abrechnungsformular der zuständigen Berufsgenossenschaft, Gutscheine von der Unfallkasse oder von Fahrschulen usw., im Original vorliegen müssen. Kopien werden zu keinem Zeitpunkt akzeptiert und führen zum Ausschluss aus der gebuchten Aus- und Fortbildung
Weitere Informationen zur Aus und Fortbildung von betrieblich Ersthelfenden und zur Kostenübernahme durch die zuständige Unfallkasse:
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist der Unternehmer oder die Unternehmerin verpflichtet, Ersthelfende aus- und fortzubilden und diese zu benennen (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Schulung und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern übernommen. Dabei existieren verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren sollte.
Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt ausschließlich dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse). Untenstehend sind zu Ihrer Orientierung und zur Vereinfachung einer Buchung bzw. Anfrage an die zuständige Berufsgenossenschaft die Kontaktdaten der jeweiligen Unfallversicherungsträger mit Ansprechpartnern. sofern Sie keinen haben aufgeführt.
*** Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Die Berufsgenossenschaft bezahlt in der Regel die anfallenden Gebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden im Betrieb, gem. (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift.
Sie melden sich einfach mit dem entsprechenden bereits mit den Firmenangaben ausgefüllten Abrechnungsformular bei Ihrer durch die VBG ermächtigten Stelle an.
JHG-medica, tactical and medical solutions
Am Neddelrad 17
19079 Banzkow
Das Anmeldeformular steht zum Download bereit.
Ansprechpartner:In:
Jan Helge Goralski, Kathleen Ihde
Frank Ettinger
Telefon: +49 621 183 5957
Nicole Gönnheimer
Telefon: +49 621 183 5973
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BG Nahrung und Genussmittel.
BG Holz und Metall.
Martina Weidlich
Telefon: +49 6221 5108 29181
Silke Tiepke
Telefon: +49 6221 5108 29180
Carmen Nowarre
+49 6221 5108 29172
Antje Güntzel
+49 6221 5108 29191
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren. Das von Ihnen online ausgefüllte und ausgedruckte Teilnahmeformular ist die Kostenzusage seitens der BGW, für die auf der Teilnehmerliste online eingetragenen Personen.
Judith Keupp
Telefon: +49 931 7943 324
Simone Lejsek
Telefon: +49 931 7943 442
Eva Reusch
Telefon: +49 931 7943 252
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Birgit Lütjen
Tel.: 0421 35012-20
Fax.: 0421 35012-88
Birgit.Luetjen@ukbremen.de
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Stabsstelle
Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe
Telefon: +49 2632 960 1650
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Bereich Bahn: Frau Cannizzaro
Telefon: 069 47863-2452
Bereich Bund: Frau Lehmann
Telefon: 04421 407-1439
Allgemeine Fragen zur Ersthelferausbildung
Telefon: 04421 407-1498
erste-hilfe@uv-bund-bahn.de
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