In jedem Betrieb ab einer Betriebsgröße von zwei Mitarbeitern ist der
Unternehmer verpflichtet, betrieblich Ersthelfende zu schulen und zu benennen. Diese sind alle 2 Jahre fortzubilden, um Sie stets auf den aktuellsten Stand der Wissenschaft und Technik zu halten und um den Ersthelfenden optimal auf seine Aufgabe vorzubereiten.
Dauer :
9 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Kosten:
Die Kosten werden durch die Berufsgenossenschaften übernommen.
Für den Fall, dass die Kosten nicht übernommen werden, belaufen sich diese auf 44,10,- € pro Teilnehmenden.
Kursinhalte:
Zu den Kursinhalten gehören unter anderem neben der Seitenlage und der Herzlungen Wiederbelebung, die richtige Anwendung eines Automatisch externen Defibrillators ( AED), sowie das Erkennen und die Versorgung gängiger Notfallerkrankungen und Verletzungen. Das erlernte Wissen wird in praktischen Teilnehmerübungen und Workshops gefestigt und Fragen thematisiert.
Lehrer:Innen, Erzieher:Innen sowie Tagesmütter und alle weiteren Berufsgruppen, die mit der Bildung und Betreuung von Kindern zu tun haben sind verpflichtet, einen Erste Hilfe Kurs gemäß der Vorgaben der DGUV zu absolvieren. Dieser muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um sicherzustellen, dass der Teilnehmende stets auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sind.
Dauer :
9 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Die Kosten werden durch die Berufsgenossenschaften übernommen.
Für den Fall, dass die Kosten nicht übernommen werden, belaufen sich diese auf 44,10,- € pro Teilnehmenden
Kosten:
Kursinhalte:
Die Besonderheiten der kindlichen Psyche sind ebenso Bestandteil des Kurses wie die Erste Hilfe beim Verschlucken von Fremdkörpern und anderen Formen von Atemwegsverlegungen und Atemnot. Es werden die Seitenlage geschult, die Herzlungen Wiederbelebung beübt und auf die Besonderheiten des kindlichen Körpers eingegangen. Hinzu kommt noch das Erkennen und Versorgen von kindlichen Krankheitsbildern und vieles mehr.
Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigt jeder Führerscheinnwärter einen Erste Hilfe Kurs. Dieser Erste Hilfe Kurs beinhaltet die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und ist der Fahrschule vorzulegen.
Dauer :
9 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
45,- € pro Teilnehmenden
Kosten:
Kursinhalte:
Im Erste Hilfe Kurs für Führerscheinbewerber werden die Grundlagen der Ersten Hilfe geschult. Neben der Rettungskette und dem richtigen Absetzen des Notrufes werden die Herzlungen - Wiederbelebung, die Seitenlage wie auch das Erkennen und Versorgen von Notfallerkrankungen und vieles mehr geschult. Dies soll sicherstellen, dass der Führerscheininhaber die Versorgung Verletzter und Verunfallter bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicherstellen kann.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) verpflichtet das Vorstandsgremium, dafür zu sorgen, dass bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung steht (§ 26 DGUV-Vorschrift 1).
Um die wechselseitige Erste Hilfe für die Übungsleiter und Übungsleiterinnen sicherzustellen und zugleich den Vereinen die Einsatzplanung der Übungsleitung zu vereinfachen, sind die VBG und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) der Auffassung, dass jeder Übungsleiter und jede Übungsleiterin in der Ersten Hilfe aus- und fortgebildet sein muss.
Dauer :
9 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Die Kosten werden durch die Berufsgenossenschaften übernommen.
Für den Fall, dass die Kosten nicht übernommen werden, belaufen sich diese auf 44,10,- € pro Teilnehmenden
Kosten:
Kursinhalte:
Zu den Kursinhalten gehören unter anderem neben der Seitenlage und der Herzlungen Wiederbelebung, die richtige Anwendung eines Automatisch externen Defibrillators ( AED), sowie das Erkennen und die Versorgung gängiger Notfallerkrankungen und Verletzungen. Das erlernte Wissen wird in praktischen Teilnehmerübungen und Workshops gefestigt und Fragen thematisiert.
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