Allgemeine Geschäftsbedingungen

 §1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Leistungen und Angebote der Firma JHG-medica, tactical and medical solutions mit all ihren weiteren Bezeichnungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB).

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Kursen und Lehrgängen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags und werden selbst Vertragsbestandteil. Die vorliegenden AGB regeln ebenso die Rechtsverhältnisse zwischen Teilnehmer und der JHG – medica. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Unser Personal, ausser der Inhaber und seine schriftlich Bevollmächtigten sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

 

§2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt aufgrund der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers (Angebot) und nachfolgender schriftlicher Bestätigung durch uns (Annahme) zu Stande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.

 

§3 Kosten

Es gelten die im Angebot sowie in der Bestätigung angegebenen Kosten.

 

§4 Zahlungsbedingungen und Verzug

Bei Erste Hilfe Kursen ist der Teilnehmer verpflichtet, das Kursentgelt im Voraus zu entrichten. Dazu stehen ihm die Überweisung auf das Geschäftskonto unter Nennung der vergebenen Kursnummer und des Namens, der PayPal Account ebenfalls unter Nennung der Kursnummer sowie des Namens oder die Barzahlung vor Ort zur Verfügung. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang ( einen Tag vorher) zu verzeichnen ist, ist der Durchführende berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen, sofern dieser nicht in Bar entrichtet und den Platz an einen weiteren Teilnehmer zu vergeben.

Geschäftskunden sind berechtigt ihre Rechnungen nach Durchführung des Kurses / des Lehrgangs ohne weitere Kosten zu begleichen. Diese Rechnungen sind unmittelbar nach Durchführung, spätestens SIEBEN Tage nach Durchführung zu bezahlen. Der Geschäftskunde kommt nach einer Mahnung oder spätestens nach einem Zeitraum von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge ausdrücklich in der Rechnung hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50€ Auslagenersatz verlangen.

Die Einzelpreise bzw. die Pauschalen Kosten können je nach Umfang variieren. Entsprechendes wurde vorher mit dem Kunden besprochen. Nachträglich kann nicht mehr von den angegebenen Preisen abgewichen werden. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. In der Regel ist die Gebühr für die Teilnahme an den Erste-Hilfe- Kursen jedoch gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten für Ersatzbescheinigungen von Erste-Hilfe und betrieblich Ersthelfenden Kursen werden mit einer Gebühr von 20,-€ berechnet. Die nachträgliche Ausstellung von Quittungen für besuchte Kurse schlägt mit einer Gebühr von 5,-€ zu Buche. 

 

§5 Rücktritt / Kündigung / Verschieben

Der Teilnehmer kann bis EINEN Tag vor Lehrgangs / Kursbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer / Auftraggeber stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu.

a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes, 

b) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes, 

c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes,

d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes,
e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes.

 

Dem Teilnehmer steht es frei zu beweisen, dass überhaupt kein oder niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder Kosten zu berechnen.

Für parallel zum Kurs / des Lehrgangs durch die Firma JHG medica gebuchter Unterkünfte für Kursteilnehmer und Durchführende die aufgrund des Rücktritts entstanden sind und nicht genutzt werden, werden ebenso die genannten pauschalen Schadenersatzbeiträge unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen fällig. Ansonsten gelten die gängigen Pauschalen.

Bis zum Lehrgangstag kann ein Teilnehmer verlangen, dass ein Dritte in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt, sofern diese Person nicht bereits angemeldet ist. Die JHG medica, tactical and medical solutions kann in begründeten Fällen dieser Person wiedersprechen, insbesondere dann, wenn dieser Voraussetzungen nicht erfüllt und Erfordernisse an die Kurse und Ausbildungen nicht erfüllt. Ebenso ist dieser auszuschließen, wenn dieser behördlichen Anforderungen und Verweigerungen unterliegt bzw. diese der Teilnahme entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach §1 wirksam und nachweislich zurückgetreten ist. Eine Kündigung nach §627 BGB ist in jedem Falle ausgeschlossen.

 

§ 4 Dienstleistungen, Regelungen zur Durchführung/Pflichten des Kunden, Zertifikate

(1) Wir haben uns auf Dienstleistungen im medizinischen Bereich in Form von Lehrgängen, Seminaren, Workshops etc. spezialisiert, die aus der Konzeption, Vorbereitung und der fachlichen Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sowie der Erstellung der Unterlagen (soweit dies erforderlich ist) bestehen. Unsere Dienstleistungen, die bspw. Erste-Hilfe-Lehrgänge, Notfalltrainings in Arztpraxen, spezielle Lehrgänge zum Medizinproduktegesetz (MPG) sowie Einweisungen für bestimmte Händler und Hersteller von Defibrillatoren sind, erbringen wir direkt beim Kunden.

 

(2) Regelungen für Inhouse-Veranstaltungen beim Kunden:

(a) Die Veranstaltungen können wöchentlich von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt werden.

(b) Lehrgänge am Wochenende oder außerhalb der unter lit. a) genannten Zeiten können nach vorheriger Absprache mit uns abgehalten werden.

 

Wir behalten uns das Recht vor, hierfür zusätzliche Kosten zu berechnen, die dem Kunden mitgeteilt werden, bevor ihm die Auftragsbestätigung von uns zugeht.

(c) Der Kunde verpflichtet sich dazu,

(d dass der zur Verfügung gestellte Seminarraum der Teilnehmerzahl in Größe, Sitzplätzen, Schreibmöglichkeiten und Beleuchtung entspricht,

(e) dass die Möglichkeit zum Lüften besteht;

(f) dass Lehrmöglichkeiten wie bspw. Tafel, Flipchart, OHP, Beamer, kostenfrei bereitgestellt werden;

(g) dass die Möglichkeit für den Einsatz eines Beamers (bspw. in Form einer weißen Wand) besteht;

(h) dass die Toilettenkapazitäten der Anzahl der Teilnehmer gerecht werden;

(i) dass ein Erfüllungsgehilfe des Kunden während es Inhouse-Seminars vor Ort anwesend ist und gegebenenfalls zur Verfügung steht;

(j) dass für den Dozenten eine Parkmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, anderenfalls die Parkgebühren des Dozenten zu tragen;

(k) uns die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn an die E-Mail-Adresse: info@jhg-medica.com mitzuteilen;

(ii) uns zum Zwecke der Ausstellung der Zertifikate den vollständigen Vor- und Nachnamen der Teilnehmer mitzuteilen.

 

(3) Lehrgänge nach DGUV 1:

(a) Hinsichtlich der Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1 weisen wir den Kunden darauf hin, dass diese in aller Regel von dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) übernommen werden. Die Kosten für diesen Lehrgang rechnen wir direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Werden die Kosten einzelner Lehrgangsteilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von EUR 40,00 pro Teilnehmer vom Kunden zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen dem Kunden in Rechnung gestellt.

(b) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein Raum mit einer Grundfläche von mindestens 50 qm² zur Verfügung steht, in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können.

 

Bei kleineren Gruppen von weniger als 20 Personen gilt:

– 2 qm² Grundfläche pro Teilnehmer

– 10 qm² Grundfläche für den Dozenten

– Mindestgrundfläche des Raums 25 qm²

c) Bei Inhouse-Lehrgängen in den Räumlichkeiten des Kunden beträgt die Mindestteilnehmerzahl je Lehrgang:

– 12 Teilnehmer mit einem Anfahrtsweg bis 50 km und

– 15 Teilnehmer mit einem Anfahrtsweg über 51 km

Bei Unterschreitung der vorgenannten Mindestteilnehmerzahl hat der Kunde die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl in Höhe von 40,-€ pro Teilnehmer zu zahlen. 

wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.

d) Am Tag des Kurses muss die Teilnehmerliste korrekt ausgefüllt, gestempelt und vom Kunden unterschrieben dem Dozenten überreicht werden, damit wir – wie unter lit. a) dargestellt – mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen können. Können wir wegen fehlender Überlassung der vorgenannten Teilnehmerliste nicht mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

 

(4) AED Schulungen

a) Der Kunde verpflichtet sich dazu,

(aa) die zum Termin gelieferten und benötigten Materialien und Unterlagen vollständig im Schulungsraum bereitzulegen bzw. kurzfristig zu beschaffen, da anderenfalls die Schulung nicht durchgeführt werden kann und der Kunde einen weiteren kostenpflichtigen Termin buchen muss, dessen Kosten vom Kunden zu tragen sind;

(bb) dass er sich bei einer Online-Einweisung in einem Raum befindet, in dem es weder zu Spiegelungen (durch Fenster oder Licht) oder Nebengeräuschen kommt und die gelieferten Materialien sich in unmittelbarer Reichweite befinden

(cc) eine ausreichend schnelle Internetverbindung zu benutzen. Innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten vor der mit dem Kunden vereinbarten Zeit kann ein kostenloser Test mit dem Einweiser gemacht werden.

 

Nach Abschluss der Einweisung wird das Medizinproduktebuch von uns ausgefüllt und an den Kunden übermittelt.

b) Bei schuldhafter Nichteinhaltung der unter lit. aa), lit. bb) sowie lit. cc) eingegangenen Verpflichtungen kann die Online-Einweisung nicht durchgeführt werden. In diesem Fall muss der Kunde mit uns einen weiteren kostenpflichtigen Termin vereinbaren, dessen Kosten vom Kunden zu tragen sind.

c) Der Kunde ist verpflichtet, uns unmittelbar bei der Buchung die richtige Anschrift des Einweisungsortes zu benennen.

d) Bei nachträglicher Änderung des Einweisungsortes hat der Kunde entweder eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu zahlen oder die von uns berechneten Mehraufwendungen in Höhe von EUR 0,50 pro gefahrenen Kilometer zu tragen,

wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.

 

(5) MPG Schulungen

a) Aus unserer Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar, dass beim Kunden „vorhandene Ordner und/oder Listen direkt optimiert werden können“. In diesem Fall hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Ordner und/oder Listen sich am Schulungstag auch in dem Seminarraum befinden, anderenfalls können wir die in Satz 1 beschriebene Leistung nicht erbringen.

b) Optimal wäre es, wenn der Kunde Bestandsverzeichnis, Einweisungsdokumentation, Medizinproduktebücher sowie Gebrauchsanweisungen von derzeit eingesetzten Medizinprodukten bereitlegt.

 

(6) Teilnahmebestätigungen (Zertifikate)

a) Teilnahmebestätigungen (Zertifikate) werden nur nach abgeschlossener Teilnahme eines Teilnehmers sowie dessen gültiger Unterschrift in der Teilnehmerliste ausgestellt.

Ersatzteilnahmebescheinigungen (Ersatzzertifikate) werden dem Kunden gegen Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 10,00 ausgestellt, es sei denn, der Kunde weist ausdrücklich nach, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungspauschale.

Weist die von uns ausgestellte Teilnahmebestätigung (Zertifikat) einen Schreibfehler auf, hat der Kunde einen Anspruch auf eine kostenfreie Neuausstellung innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Aushändigung an den Kunden bzw. den jeweiligen Teilnehmer. Sollte der Fehler dadurch entstanden sein, das der Teilnehmende auf Grund einer schlechten bis gar nicht lesbaren Handschrift vorgekommen sein, so wird dem Teilnehmenden eine Pauschale von 10,-€ in Rechnung gestellt. Lässt der Kunde diese Frist schuldhaft verstreichen und begehrt nach Ablauf der Frist die Ausstellung einer korrigierten Teilnahmebestätigung, wird dem Kunden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 die korrigierte Teilnahmebestätigung ausgestellt, es sei denn, der Kunde weist ausdrücklich nach, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungspauschale.

b) Anfragen hinsichtlich der Ausstellung der Teilnahmebestätigungen sind zu richten an nachfolgende E-Mail-Adresse: Ersatzbescheinigung@jhg-medica.com, oder über den Reiter Ersatzbescheinigung auf der Internetseite unter: JHG-medica-medica.com/Ersatzbescheinigungen

c) Für die Versendung der Teilnahmebestätigungen benötigen wir nachfolgende Angaben:

– Bezeichnung und Datum der Veranstaltung
– Anschrift, an die die Teilnahmebestätigung sowie ggfls. die Rechnung versendet werden sollen.

 

 

§5 Rücktritt bei Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen

 

Bei Erste-Hilfe Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der JHG medica, tactical and medical solutions durchgeführt werden, besteht für den Anmeldenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Kurzfristigere Absagen werden dann mit 12 Teilnehmenden und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt wird, da der Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann.
Eine Erste-Hilfe-Kursabsage Ihrerseits muss nachweisbar per e-Mail oder Fax mindestens drei Werktage vor Kursbeginn bis 14 Uhr an uns erfolgen.

In diesem Fall bleibt Ihre Absage kostenfrei. Dem Anmelder steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

Bei allen anderen nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb oder innerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der JHG medica, tactical and medical solutions durchgeführt werden, besteht für den Anmeldenden kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im Angebot der JHG-medica, tactical and medical solutions genannten Kosten voll zu tragen.

 

§ 6 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht

 

(1) Wir behalten uns vor oder während der Veranstaltung zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

 

(2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenanntem nicht.

(3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der JHG-medica, tactical and medical solutions angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei der JHG medica, tactical and medical solutions und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.

 

§ 7 Rücktritt des Veranstalters

 

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:
a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 12 vorliegen ( Eine Durchführung von betrieblich Ersthelfenden Kursen kann nach Absprache mit weniger als 12 Teilnehmenden durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten trägt der Anmeldende. Diese werden nicht von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen. Die entstehenden Kosten sind im vorausgegangenen Angebot aufgeführt. Eine Anerkennung dieser kosten erfolgt durch die Bestätigung des Angebots. 
b. die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist insbesondere bei plötzlicher Krankheit oder Tod des Dozenten, höherer Gewalt oder Tod eines nahen Angehörigen des Dozenten der Fall.

In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder vergleichbarem.

 

§ 8 Besonderheiten einzelner Ausbildungen

 

(2) Bei Ausbilderlehrgängen für Erste-Hilfe und Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie Sehtester ist auf die regional unterschiedliche Voraussetzung für die Anerkennung gemäß § 67 / § 68 FeV (bzw. DGUV-G 304-001 falls erforderlich) selbst zu achten.

(3) Exkursionen in allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit der Schule abgerechnet werden.

(6) Die Teilnehmerzahl liegt für alle Lehrgänge bei ca. 10 - 30 Personen. Der Unterricht findet i. d. R. täglich von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Abweichungen sind möglich.

 

§ 9 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt.

 

§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.

 

§ 12 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. 

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

§13 Fotos und Videos an Ausbildungstagen.

Der Kurs/- Lehrgangsteilnehmer erklärt sich bereit, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Fotos und in Einzelfällen auch Videos gefertigt werden, auf denen der Teilnehmer zu sehen ist. Diese werden im Rahmen der Eigenwerbung auf der Facebook sowie Internetpräsenz der JHG medica,tactical and medical solutions gezeigt. Minderjährige sind hiervon ausgeschlossen und werden weder fotografiert noch gefilmt oder online dargestellt. Sollte ein Lehrgangsteilnehmer seine zur Schaustellung nachträglich verweigern, so werden entsprechende Bilder und Videos umgehend von den Internetpräsenzen entfernt. Für ein Teilen oder liken ist die JHG medica, tactical and medical solutions nicht verantwortlich und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

 

§14 Datenschutz

Sie erklären sich gemäß der Datenschutzgrundverordnung ( EU-DSGVO) damit einverstanden, dass ihre Daten intern zu Verarbeitungszwecken gespeichert werden.

JHG medica, Tactical and medical solutions 

Am Neddelrad 7

19079 Banzkow

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

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