Brandschutzhelfer-Ausbildung
Ausbildung nach § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – Theorie und Praxis für Ihren Betrieb
- Dauer: ca. 4 Stunden (Theorie + Praxis)
- Grundlage: § 10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV 205-023
- Zielgruppe: Beschäftigte aller Branchen
- Auffrischung: Alle 3–5 Jahre empfohlen
- Ort: Inhouse-Schulung möglich
Gemäß § 10 ArbSchG sowie ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden zu lassen. Unsere Schulung vermittelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschmitteln.
Grundlagen des Brandschutzes, Brandursachen, vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall. Erkennung von Brandgefahren, Flucht- und Rettungswege sowie die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Praktische Löschübungen mit verschiedenen Feuerlöschertypen an realen Brandsimulationen.
Die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung – kompetent, praxisnah und unkompliziert.
Beratung, Konzepte und Dokumentation rund um Brandschutzordnung, Pläne und Abstimmungen mit der Feuerwehr
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A, B und C
- DIN ISO 23601: Flucht- und Rettungswegpläne
- DIN 14095: Übersichts- und Geschosspläne für Feuerwehrpläne
- DIN 14675: Feuerwehr-Laufkarten
- vfdb 12/09-01:2009-03: Dienstleistungen des Brandschutzbeauftragten
Ob Brandschutzberatungen, die Erstellung von Brandschutzkonzepten oder die Abstimmung mit der für Sie zuständigen Feuerwehr: JHG-medica unterstützt Sie in allen Fragen und Projekten rund um den vorbeugenden Brandschutz und begleitet Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation.
Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A, B und C für Betriebe, Einrichtungen und Standorte.
Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601, Übersichts- und Geschosspläne nach DIN 14095 sowie Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675.
Brandschutzbegehungen, Beratung bei Brandschutzkonzepten, Dienstleistungen des Brandschutzbeauftragten und die Koordinierung von Räumungs- und Brandschutzübungen mit der zuständigen Feuerwehr.
Wir begleiten Bestandsaufnahmen, Konzepterstellung, brandschutztechnische Begehungen und Übungen gemeinsam mit der zuständigen Feuerwehr und unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.