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Brandschutzhelfer-Ausbildung

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – Theorie und Praxis für Ihren Betrieb

Brandschutzhelfer-Ausbildung
Kursübersicht
  • Dauer: ca. 4 Stunden (Theorie + Praxis)
  • Grundlage: ASR A2.2, DGUV 205-023
  • Zielgruppe: Beschäftigte aller Branchen
  • Auffrischung: Alle 3–5 Jahre empfohlen
  • Ort: Inhouse-Schulung möglich
Schulungsinhalte

Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Unsere Schulung vermittelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschmitteln.

Theorie

Grundlagen des Brandschutzes, Brandursachen, vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall. Erkennung von Brandgefahren, Flucht- und Rettungswege sowie die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.

Praxis

Praktische Löschübungen mit verschiedenen Feuerlöschertypen an realen Brandsimulationen.

Gesetzliche Pflicht

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung – kompetent, praxisnah und unkompliziert.