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JHG-medica

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Die Leistungen von JHG-medica gelten ausschließlich gemäß diesen AGB. Sie regeln die Teilnahme an allen angebotenen Kursen und Lehrgängen sowie die Rechtsverhältnisse zwischen Teilnehmer und dem Unternehmen. Personal außer dem Inhaber und schriftlich Bevollmächtigten darf keine mündlichen Abweichungen treffen.

§2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Der Vertrag entsteht durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers und nachfolgende schriftliche Bestätigung durch das Unternehmen. Anmeldungen werden in Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

§3 Kosten

Es gelten die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Kosten.

§4 Zahlungsbedingungen und Verzug

Das Kursentgelt muss im Voraus entrichtet werden. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung, PayPal und Barzahlung. Bei fehlender pünktlicher Zahlung kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.

Geschäftskunden können Rechnungen nach Kursdurchführung bezahlen – innerhalb von sieben Tagen nach Durchführung. Mahnung oder 30-Tage-Verzug führt zu Zahlungsverzug. Für jede Mahnung können EUR 2,50 Auslagenersatz verlangt werden.

Ersatzbescheinigungen kosten EUR 20,00. Nachträgliche Quittungen kosten EUR 5,00.

§5 Rücktritt / Kündigung / Verschieben

Rücktritt ist bis einen Tag vor Kursbeginn möglich. Eine schriftliche Rücktrittserklärung ist erforderlich.

Stornierungsgebühren nach Tagen vor Veranstaltungsbeginn:

  • 50–31 Tage: 10% des Entgelts
  • 30–22 Tage: 20%
  • 21–15 Tage: 40%
  • 14–8 Tage: 70%
  • 7–1 Tag: 80%

Teilnehmer können Stornierungskosten widerlegen. Ein Dritter kann mit Genehmigung eintreten; dann haften beide als Gesamtschuldner.

Bei Nichterscheinen ist das volle Entgelt fällig, wenn nicht wirksam zurückgetreten wurde. Eine Kündigung nach BGB ist ausgeschlossen.

§6 Dienstleistungen, Regelungen zur Durchführung

Das Unternehmen erbringt medizinische Dienstleistungen wie Erste-Hilfe-Lehrgänge, Notfalltrainings und MPG-Schulungen.

Inhouse-Veranstaltungen:

  • Montag bis Freitag, 07:30–18:00 Uhr
  • Wochenenden nach Absprache mit zusätzlichen Kosten
  • Der Kunde muss angemessenen Raum, Lüftung, Lehrmittel, Toiletten und kostenlosen Parkplatz bereitstellen
  • Teilnehmerzahl bis 7 Tage vorher mitteilen
  • Erfüllungsgehilfe vor Ort erforderlich

DGUV-1-Lehrgänge:

  • Kosten meist vom Unfallversicherungsträger übernommen
  • Nicht übernommene Kosten: EUR 40,00 pro Teilnehmer
  • Mindestfläche: 50 m² für 20 Personen, sonst 2 m² pro Person + 10 m² Dozent (Minimum 25 m²)
  • Mindestteilnehmerzahl: 12 (bis 50 km Anfahrt) oder 15 (über 51 km)
  • Fehlende Teilnehmer: EUR 40,00 pro Person Differenz

AED-Schulungen:

  • Materialien müssen bereitgestellt sein
  • Bei Online-Einweisung: ruhiger Raum, gute Internetverbindung erforderlich
  • Nachträglicher Ortswechsel: EUR 10,00 Bearbeitungsgebühr oder EUR 0,50 pro Kilometer

Teilnahmebestätigungen:

  • Werden nach vollständiger Teilnahme und Unterschrift ausgestellt
  • Ersatzbescheinigungen: EUR 10,00
  • Kostenfreie Neuausstellung bei Schreibfehlern innerhalb 4 Wochen
  • Schlechte Handschrift des Teilnehmers: EUR 10,00

§7 Rücktritt bei Sonderlehrgängen / Außer-Haus-Kursen

Erste-Hilfe-Kurse beim Kunden: Kostenfreies Rücktrittsrecht bis 5 Tage vor Veranstaltung. Kurzfristige Absagen werden mit 12 Teilnehmenden in Rechnung gestellt.

Absage muss nachweisbar per E-Mail oder Fax mindestens 3 Werktage vor Kursbeginn bis 14 Uhr erfolgen – dann kostenfrei.

Andere Nicht-Erste-Hilfe-Kurse: Kein kostenloses Rücktrittsrecht; volle Kosten fällig.

§8 Änderungen / Ausfall / Sonderkündigungsrecht

Zeitliche und örtliche Änderungen im zumutbaren Rahmen sind möglich. Dozentenwechsel bei gleicher Qualifikation erlaubt.

Ausgefallene Unterrichtslektionen werden nachgeholt. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).

Bei zu wenigen Teilnehmern oder fehlenden Unterlagen kann der Lehrgang verschoben werden. Gezahlte Kosten bleiben und werden angerechnet. Bei erheblicher Verschiebung oder Ausfall besteht Sonderkündigungsrecht innerhalb 2 Wochen.

§9 Rücktritt des Veranstalters

Das Unternehmen kann aus wichtigem Grund zurücktreten, insbesondere:

  • Bei weniger als 12 Anmeldungen (DGUV-Kurse: nach Absprache möglich)
  • Bei höherer Gewalt, Krankheit oder Tod des Dozenten

Teilnehmer werden unverzüglich informiert; Zahlungen erstattet. Weitere Haftungsansprüche entfallen (außer Leben, Körper, Gesundheit).

§10 Besonderheiten einzelner Ausbildungen

Bei Ausbilderlehrgängen gelten regionale Voraussetzungen gemäß FeV/DGUV. Exkursionen müssen von Teilnehmern selbst organisiert werden. Teilnehmerzahl: ca. 10–30 Personen. Unterricht täglich 09:00–16:30 Uhr (Abweichungen möglich).

§11 Haftung für Schäden

Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei vertragswesentlichen Pflichtverletzungen Haftung für alle Verschuldensgrade. Leichte Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen ausgenommen.

§12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.

§13 Salvatorische Klausel

Unwirksame Klauseln beeinträchtigen nicht die Gültigkeit übriger Vereinbarungen. Parteien ersetzen unwirksame Regelungen durch wirtschaftlich äquivalente.

§14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Erfüllungsort: Geschäftssitz des Unternehmens. Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand: Für Kaufleute und juristische Personen zuständiges Gericht des Geschäftssitzes.

§15 Fotos und Videos

Teilnehmer erklären sich bereit für Foto- und Videoaufnahmen bei Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Website). Minderjährige ausgenommen. Nachträgliche Verweigerung führt zur Entfernung. Für Teilen/Likes trägt das Unternehmen keine Verantwortung.

§16 Datenschutz

Daten werden gemäß DSGVO intern für Verarbeitungszwecke gespeichert.


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