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Informationen zur Kostenübernahme

Viele unserer Kurse, insbesondere die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV Vorschrift 1, werden von den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) übernommen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Kostenübernahme.

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (BG)

Als ermächtigte Stelle für Erste-Hilfe-Ausbildung (Ermächtigungsnummer 8.1326) rechnen wir die Kosten für betriebliche Ersthelfer-Kurse direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Für den Betrieb entstehen in der Regel keine Kursgebühren, sofern die Voraussetzungen für eine BG-Kostenübernahme erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Teilnehmer ist als betrieblicher Ersthelfer benannt
  • Das Unternehmen ist bei einem Unfallversicherungsträger (BG/UVT) angemeldet
  • Die Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft liegt vor
  • Die Anmeldung erfolgt fristgerecht mit vollständigen Angaben
  • Die zulässige Anzahl betrieblicher Ersthelfer gemäß DGUV Vorschrift 1 wird eingehalten

Was wird übernommen?

Die Unfallversicherungsträger übernehmen in der Regel die Lehrgangsgebühren für:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) – Grundausbildung für betriebliche Ersthelfer
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) – Auffrischung alle 2 Jahre

Nicht übernommen werden Kosten für Sonderkurse, AED-Schulungen, Brandschutzhelfer-Ausbildungen oder Inhouse-Veranstaltungen, sofern diese nicht ausdrücklich mit dem Unfallversicherungsträger abgestimmt wurden.

Kosten bei fehlender BG-Übernahme

Falls keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft erfolgt, beträgt die Kursgebühr EUR 40,00 pro Teilnehmer (gemäß unserer aktuellen Preisliste / AGB).

Inhouse-Veranstaltungen

Für Inhouse-Kurse gelten besondere Mindestanforderungen bezüglich Teilnehmerzahl und Raumausstattung. Die Kosten können je nach Entfernung und Teilnehmerzahl variieren. Bitte beachten Sie die Hinweise in unseren AGB oder kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Wählen Sie den passenden Kurs über unsere Kursübersicht
  2. Geben Sie bei der Anmeldung die BG-Mitgliedsnummer und den Unfallversicherungsträger an
  3. Wir prüfen die Berechtigung und rechnen direkt mit der BG ab
  4. Sie erhalten Ihre Teilnahmebestätigung nach erfolgreichem Kursabschluss

Fragen zur Kostenübernahme?

Bei Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (0) 3861 8299 – 808 oder per E-Mail an info@jhg-medica.com.


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Ermächtigte Stelle für Erste-Hilfe-Ausbildung (8.1326)