Brandschutzhelfer-Ausbildung
Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 – Theorie und Praxis für Ihren Betrieb
- Dauer: ca. 4 Stunden (Theorie + Praxis)
- Grundlage: ASR A2.2, DGUV 205-023
- Zielgruppe: Beschäftigte aller Branchen
- Auffrischung: Alle 3–5 Jahre empfohlen
- Ort: Inhouse-Schulung möglich
Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Unsere Schulung vermittelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschmitteln.
Grundlagen des Brandschutzes, Brandursachen, vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall. Erkennung von Brandgefahren, Flucht- und Rettungswege sowie die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Praktische Löschübungen mit verschiedenen Feuerlöschertypen an realen Brandsimulationen.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung – kompetent, praxisnah und unkompliziert.